Warum muss ich zur MPU

Wenn Ihre Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat und Ihr Führerschein entzogen wurde, kann Sie nach dem Ablauf der Sperrfrist eine MPU von Ihnen fordern, bevor Sie die Fahrerlaubnis erneut beantragen können. Meist geht es dabei um Auffälligkeiten aus den folgenden Bereichen:

1.MPU aufgrund von Alkohol

Liegen mehrere Auffälligkeiten mit Promillewerten ab 0,5 vor oder eine ab 1,2 Promille erfolgt nach dem Entzug des Führerscheins die Anordnung einer MPU. Sie sind verpflichtet, dazu entweder ein kontrolliertes Trinkverhalten oder eine Abstinenz nachzuweisen.

2.MPU aufgrund von Punkten

Auch ein Punktestand von 8 und mehr Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg geht mit einer MPU-Anordnung einher. Der Schwerpunkt Ihrer Vorbereitung liegt dann in der Erarbeitung von anwendbaren Vereidungsstrategien für die Zukunft.

3.MPU aufgrund von Drogen

Im Falle des Konsums von Drogen müssen Sie Ihre Abstinenz nachweisen.
Welche Zeiträume dabei mit Haaranalysen zu belegen sind, erfahren Sie von uns!

4.MPU aufgrund von Straftaten

Auch von Gewaltstraftätern wird häufig eine MPU gefordert. Grundsätzlich geht es dabei darum, ein der StVO angemessenes Verhalten im Straßenverkehr an den Tag zu legen. Dies muss über ein positives MPU-Gutachten nachgewiesen werden.

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